30 Jahre alt!

Am 1. Februar 2023 feiert das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) sein 30-jähriges Bestehen.

Es wurde 1993 infolge eines parlamentarischen Vorstosses als Büro für die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann gegründet und 2006 zum «Sekretariat für Gleichstellung und Familie» umbenannt. Seine Aufgaben wurden damals auf Familienfragen erweitert und 2009 auf die Bekämpfung häuslicher Gewalt. 2015 wurde es zum Kantonalen Amt für Gleichstellung und Familie und 2022 wurde sein Auftrag auf die Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung erweitert. Anlässlich seines 30-jährigen Bestehens lässt das KAGF in einer Broschüre und in einer Ausstellung zwölf Walliserinnen zu Wort kommen.

Auf eine Motion hin, die 1980 im Grossen Rat eingereicht worden war, ernannte der Staatsrat 1982 die «Kommission für die rechtliche und tatsächliche Lage der Frau». Als Antwort auf eine weitere Motion von 1989 nahm das «Büro für die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann» am 1. Februar 1993 seine Tätigkeit auf. Anfänglich war es für fünf Jahre vorgesehen. Als der Grosse Rat 1996 das Gesetz über die Anwendung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frau und Mann verabschiedete, wurde das Büro auf Dauer verankert.

Am 1. Januar 2006 wurde seine Aufgabe zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf die Koordination von Familienfragen erweitert. Sein Name wurde in der Folge zu «Sekretariat für Gleichstellung und Familie (SGF)» geändert. 2009 kam mit der Koordination der Bekämpfung häuslicher Gewalt ein weiterer Aufgabenbereich hinzu.

2015 wurde das SGF zum Kantonalen Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF). Durch die Annahme des kantonalen Gesetzes über häusliche Gewalt vom 18. Dezember 2015, wurde der Auftrag des KAGF zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gefestigt. 2022 wurde sein Kompetenzbereich erneut erweitert und bezieht sich seither auch auf die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung. Die Stelle des kantonalen Verantwortlichen für LGBTIQ-Fragen wurde dem KAGF angegliedert.

Der aktuelle Auftrag des KAGF umfasst die Förderung der Gleichstellung, die Koordination von Familienfragen und die Prävention häuslicher Gewalt. Im Gleichstellungsbereich verfolgt das KAGF das Ziel, die Chancengleichheit von Frauen und Männern, von Mädchen und Jungen in allen Bereichen zur fördern, indem Diskriminierung und Genderstereotype bekämpft werden, welche die Karrieremöglichkeiten und Zukunftsperspektiven einschränken. Bei der Koordination von Familienfragen unterstützt das KAGF die Familien als Grundpfeiler der Gesellschaft vor allem durch seine verschiedenen Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Bereich häusliche Gewalt koordiniert es die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und Institutionen, unterstützt die Strukturen für Opferhilfe und setzt Programme für die Tatpersonen um. Parallel dazu lanciert es Sensibilisierungs- und Informationsprogramme, um die Prävention zu verbessern.

Im März 2023 wird das KAGF seine Büros an der Avenue de la Gare in Sitten verlassen und an die Rue Pré-Fleuri umziehen.

Jubiläumsbroschüre und -ausstellung

Zu seinem 30-jährigen Bestehen wird das KAGF eine Broschüre herausgeben und eine Ausstellung organisieren. Diese zeigen die Gedanken von zwölf Walliserinnen zum Thema «mangelnde Sichtbarkeit oder Auslöschung der Frauen in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen», illustriert mit Bildern der Fotografin Florence Zufferey. Die Broschüre wird im Herbst erscheinen. Die Ausstellung wird zuerst in der Galerie «Objectif» der Mediathek Wallis in Martinach und Anfang 2024 im Oberwallis gezeigt werden.

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