5. Wir soll man reagieren, wenn sich jemand einem anvertraut ?

Personen, die von Zwangsheirat betroffen sind, fällt es schwer, über ihre Situation zu sprechen.

Die folgenden Ratschläge stammen aus dem Themenblatt 6 (interner Link einfügen), das im Rahmen des Bundesprogramms «Bekämpfung Zwangsheiraten» erarbeitet wurde:

  1. Sich Zeit nehmen für die betroffene Person. Es ist ihr subjektives Gefühl, das zählt.
  2. Die betroffene Person daran erinnern, dass das Gespräch vertraulich ist (ausser bei drohender Gefahr).
  3. Die Herausforderungen für die betroffene Person klären (siehe oben: Folgen).
  4. Sich trauen, Fragen zu stellen, um die Art von Druck oder Zwang beurteilen zu können.
  5. Klar vermitteln, dass Unterstützung angeboten wird.
  6. Nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Person unternehmen (ausser bei drohender Gefahr, bei der die Person über die Meldepflicht zu informieren ist). Vor allem: Keine Mediation einleiten! Laut einer weitgehend anerkannten Definition wird Mediation empfohlen, um einen Konflikt zwischen zwei Parteien zu regeln, die – frei von Druck und Zwang – bereit sind, in einem sicheren Umfeld zu verhandeln. Diese Voraussetzungen sind in Situationen von Zwangsheirat, in denen es häufig ein Machtgefälle gibt und die Betroffenen oftmals Gewalt ausgesetzt sind, nicht gegeben.
  7. Als Lehrperson oder Arbeitgeberin und Arbeitgeber: Ermöglichen Sie der betroffenen Person, mit spezialisierten Beratungsstellen (Opferhilfe-Beratungsstelle, SIPE-Zentrum) Kontakt aufzunehmen und auch Termine zu vereinbaren, die in die Schul- oder Arbeitszeit fallen.
  8. Mit der betroffenen Person über ein mögliches Verhalten im Falle einer akuten Gefahr sprechen. An wen kann sie sich wenden? Wohin könnte sie gehen?
  9. Mit der betroffenen Person über die beste Art der Kommunikation sprechen: Denkt sie, dass ihr Telefon oder ihre E-Mails überwacht werden?
  10. Klären, wie der Kontakt aufrechterhalten werden kann, falls sich die betroffene Person nicht mehr meldet oder sich in einer schwierigen Lage befindet.
  11. Keine Spuren der Unterstützung hinterlassen, welche die hilfesuchende Person in Schwierigkeiten bringen könnten (Notizen, Adressen, Telefonnummern, SMS, E-Mails usw.). Die betroffene Person sollte Telefonnummern auswendig lernen.
  12. Unterstützung ist wertvoll, aber die helfende Person steht nicht allein da. Die Komplexität dieser Fälle erfordert das Eingreifen von Fachleuten. Das Wichtigste ist, Zeit zu gewinnen, um rund um die hilfesuchende Person ein Netzwerk aufbauen zu können.

Ausführlichere Ansätze zur Unterstützung von Hilfesuchenden finden Sie im Themenblatt 6 des Bundesprogramms.

Veröffentlicht am 7. Oktober 2021

Nützliche Links

Fachstelle Zwangsheirat
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