Alle Kinder derselben Familie müssen den gleichen Nachnamen tragen. Allerdings haben die Eltern bis ein Jahr nach der Geburt des ersten Kindes Zeit, um ihre Meinung zur Wahl des Nachnamens ihres Kindes oder ihrer Kinder zu ändern.
Trägt das Ehepaar einen gemeinsamen Nachnamen, so werden seine Kinder diesen Namen tragen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erhalten die Kinder den Ledignamen ihrer Mutter. Wenn die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben, können sie beschliessen, dass die Kinder den Ledignamen des Vaters tragen werden.
Das Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt.
Das Kind erhält ab Geburt die Schweizer Nationalität, wenn:
- seine Eltern miteinander verheiratet sind und mindestens ein Elternteil Schweizer/in ist;
- seine Eltern nicht miteinander verheiratet sind, aber seine Mutter Schweizerin oder sein Vater Schweizer ist.
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Veröffentlicht am 10. Mai 2021