Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Zivilgesetzbuch festgelegt (Art. 264 ff. ZGB). Wenn Sie seit mindestens drei Jahren mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin einen gemeinsamen Haushalt führen, können Sie dessen oder deren Kind adoptieren.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Adoption erfüllt sein?
Auf der Website ch.ch finden Sie die Grundvoraussetzungen für eine Adoption.
Unter folgenden Links finden Sie die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Adoption
- als Paar
- als Alleinstehende oder Alleinstehender
- wenn Sie das Kind Ihrer Partnerin oder Ihres Partners adoptieren wollen
- wenn Sie eine volljährige Person adoptieren wollen
An wen kann man sich wenden?
- Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin ein Kind adoptieren wollen, können Sie sich an das Kantonale Amt für Kindesschutz wenden.
- Wenn Sie das Kind Ihres Partners oder Ihrer Partnerin adoptieren wollen, können Sie sich an die Dienststelle für Bevölkerung und Migration wenden.
- Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren wollen, können Sie sich an die Dienststelle für Bevölkerung und Migration wenden.
Jedes adoptierte Kind hat Anspruch darauf, Auskunft über die Identität seiner leiblichen Eltern zu erhalten, sobald es volljährig ist oder auch vorher, wenn es ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. |
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zum Thema
Veröffentlicht am 6. Juni 2026