Adoption

Sie wollen ein Kind adoptieren? In der Schweiz dürften heterosexuelle oder homosexuelle verheiratete Paare ein Kind gemeinschaftlich adoptieren, wenn sie seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen. Alleinstehende können ebenfalls adoptieren.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Zivilgesetzbuch festgelegt (Art. 264 ff. ZGB). Wenn Sie seit mindestens drei Jahren mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin einen gemeinsamen Haushalt führen, können Sie dessen oder deren Kind adoptieren.



Welche Voraussetzungen müssen für eine Adoption erfüllt sein?

Auf der Website ch.ch finden Sie die Grundvoraussetzungen für eine Adoption.

Unter folgenden Links finden Sie die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Adoption

An wen kann man sich wenden?

Jedes adoptierte Kind hat Anspruch darauf, Auskunft über die Identität seiner leiblichen Eltern zu erhalten, sobald es volljährig ist oder auch vorher, wenn es ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Unter folgenden Links finden Sie Informationen zum Thema

Veröffentlicht am 6. Juni 2026

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