Elterliche Sorge

Sie sind verheiratet? Dann kommt Ihnen automatisch von Geburt an die elterliche Sorge für Ihre gemeinsamen Kinder zu.Sie sind NICHT verheiratet? Dann müssen Sie die gemeinsame elterliche Sorge beantragen.

Die elterliche Sorge befugt die Eltern rechtlich dazu, Entscheidungen für ihr minderjähriges Kind zu fällen. Diese Entscheidungen beziehen sich auf:

  • die Erziehung Ihres Kindes
  • den Unterhalt Ihres Kindes, das heisst alles, was es zum Leben benötigt (z.B. Kost und Logis, Kleidung, KiTa, Freizeitbeschäftigungen, Taschengeld)
  • die Pflege und gesundheitliche Versorgung Ihres Kindes, beispielsweise bei Krankheit
  • das Recht, den Wohnort Ihres Kindes zu bestimmen
  • die Verwaltung seiner Dinge und Angelegenheiten
  • die Vertretung Ihres Kindes. Das bedeutet, dass Sie für alles, was Ihr Kind macht, die Verantwortung haben.

Mit der elterlichen Sorge werden Sie als Eltern dazu verpflichtet, gemeinsam für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes zu sorgen.

Die elterliche Sorge endet mit der Volljährigkeit Ihres Kindes, das heisst an seinem 18. Geburtstag. Die elterliche Sorge ist aber nicht absolut. Je nach Alter und Reife Ihres Kindes müssen Sie dem Kind ermöglichen, sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Wer hat die elterliche Sorge inne: Mutter oder Vater?

Es gibt zwei verschiedene Situationen:

Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie und Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau gemeinsam automatisch die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder.

Wenn Sie NICHT miteinander verheiratet sind, kommt die elterliche Sorge allein der Mutter zu, selbst wenn der Vater das Kind anerkannt hat.
Sie können dem Zivilstandsamt allerdings anlässlich der Anerkennung des Kindes eine gemeinsame Erklärung über die elterliche Sorge vorlegen. Das machen Sie am besten vor der Geburt. Wird diese Erklärung nach der Kindesanerkennung eingereicht, ist sie an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz des Kindes zu richten.

Bei einer Scheidung bleibt grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge bestehen.

Veröffentlicht am 6. Juni 2025

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