Anpassung des Beschäftigungsgrads

Sie möchten nach der Geburt Ihres Kindes weniger arbeiten? Sie sind in keiner Weise dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin vor Ihrer Rückkehr zur Arbeit darüber zu informieren. Das kann jedoch sinnvoll sein und ist eine Frage des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin.

Ihr Arbeitgeber seinerseits oder Ihre Arbeitgeberin ihrerseits ist nicht dazu verpflichtet gutzuheissen, dass Sie Ihr Arbeitspensum nach der Entbindung reduzieren. Ist dies beim Betrieb aber möglich, könnte eine solche Ablehnung im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) als Diskriminierung gelten.

Diskriminierung kann auch einen jungen Vater treffen, der seine Arbeitszeit reduzieren möchte. Die Diskriminierung würde dann auf der familiären Situation beruhen.

Wenn Sie ganz aufhören wollen zu arbeiten, müssen Sie Ihre Kündigung auf das Ende Ihres Mutterschaftsurlaubs einreichen, um Ihre Rechte zu wahren. Wenn Sie Ihre Kündigung auf den Zeitpunkt der Niederkunft einreichen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub.

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie bei:
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse – DAA
Gewerkschaften

Veröffentlicht am 4. April 2025

Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen