Ihr Arbeitgeber seinerseits oder Ihre Arbeitgeberin ihrerseits ist nicht dazu verpflichtet gutzuheissen, dass Sie Ihr Arbeitspensum nach der Entbindung reduzieren. Ist dies beim Betrieb aber möglich, könnte eine solche Ablehnung im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) als Diskriminierung gelten.
Diskriminierung kann auch einen jungen Vater treffen, der seine Arbeitszeit reduzieren möchte. Die Diskriminierung würde dann auf der familiären Situation beruhen. |
Wenn Sie ganz aufhören wollen zu arbeiten, müssen Sie Ihre Kündigung auf das Ende Ihres Mutterschaftsurlaubs einreichen, um Ihre Rechte zu wahren. Wenn Sie Ihre Kündigung auf den Zeitpunkt der Niederkunft einreichen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub.
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie bei: Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse – DAA Gewerkschaften |
Veröffentlicht am 4. April 2025