Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner möchten Ihre eingetragene Partnerschaft auflösen? Wenn beide einverstanden sind, können Sie die Auflösung gemeinsam beantragen.Was aber, wenn Sie sich nicht einig sind und nur Sie die Partnerschaft auflösen wollen? Dann können Sie die Auflösung beantragen, nachdem Sie ein Jahr lang getrennt gelebt haben.

Vorgehen

Sie haben das Recht, Ihre vor dem 1. Juli 2022 eingetragene Partnerschaft aufzulösen. Gründe für die Auflösung müssen Sie KEINE angeben. Für die Auflösung wenden Sie sich an das Bezirksgericht Ihres Wohnortes.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:

Auswirkungen der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:

Veröffentlicht am 27. Februar 2025

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