Vorgehen
Sie haben das Recht, Ihre vor dem 1. Juli 2022 eingetragene Partnerschaft aufzulösen. Gründe für die Auflösung müssen Sie KEINE angeben. Für die Auflösung wenden Sie sich an das Bezirksgericht Ihres Wohnortes.
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Auswirkungen der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
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Veröffentlicht am 27. Februar 2025