Scheidung

Sie wollen sich scheiden lassen? Dann können Sie die Scheidung beantragen – selbst wenn Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin dagegen ist. Wenn eines der beiden Eheleute gegen die Scheidung ist, läuft das Verfahren anders ab als bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren.

Vorgehen

Es gibt ein Recht auf Scheidung. Gründe für die Scheidung müssen Sie keine angeben. Für die Scheidung wenden Sie sich an das Bezirksgericht Ihres Wohnortes.

Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen:

Scheidungsfolgen

Eine Scheidung hat zahlreiche Auswirkungen auf Ihr Privat- und Familienleben sowie auf Ihre finanzielle Situation.

Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen:

Auszug aus ch.ch, dem Schweizer Portal des Bundes, der Kantone und der Gemeinden

Veröffentlicht am 27. Februar 2025

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