Ehe

Sie sind volljährig? Dann können Sie selbst entscheiden, wen Sie heiraten wollen. Niemand hat das Recht, Ihnen eine Heirat zu verbieten oder aufzuzwingen.Seit dem 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Sie wollen heiraten? Sie und die Person, die Sie heiraten werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen urteilsfähig sein.
  • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • Sie sind nicht Schweizer Staatsbürgerin oder Staatsbürger? Dann müssen Sie je nach Herkunftsland ein Einreisevisum für die Eheschliessung in der Schweiz haben.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes Ihre Heiratsabsicht melden. Das Zivilstandsamt wird Ihnen das Formular «Vorbereitung der Eheschliessung» zum Ausfüllen geben und Ihnen sagen, welche anderen Dokumente Sie vorlegen müssen.

Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen.

Auszug aus ch.ch, dem Schweizer Portal des Bundes, der Kantone und der Gemeinden

Veröffentlicht am 27. Februar 2025

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