Bis zum 1. Juli 2022 konnten gleichgeschlechtliche Paare Ihre Partnerschaft amtlich eintragen lassen. In eingetragener Partnerschaft Lebende sind insbesondere in Bezug auf die berufliche Vorsorge mit verheirateten Paaren gleichgestellt. Seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kann keine eingetragene Partnerschaft mehr begründet werden. Vor dem 1. Juli 2022 eingetragene Partnerschaften können bestehen bleiben.
Wenn Sie vor dem 1. Juli 2022 eine eingetragene Partnerschaft begründet haben, können Sie diese beibehalten oder in eine Ehe umwandeln lassen.
Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen.
- Wichtigste Folgen einer eingetragenen Partnerschaft
- Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
- Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
Auszug aus ch.ch, dem Schweizer Portal des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
Veröffentlicht am 27. Februar 2025