Unterhaltspflicht

Sie sind Eltern? Dann müssen Sie für das, was für das Leben Ihres Kindes nötig ist, finanziell aufkommen. Bis zu welchem Alter? Wer muss bezahlen – Vater oder Mutter? Und wie geht das, wenn die Eltern geschieden sind?

Was bedeutet Kindesunterhalt?

Wer Kinder hat, verpflichtet sich für das finanziell aufzukommen, was für die angemessene Entwicklung des Kindes nötig ist. Das nennt sich Kindesunterhalt.Der Kindesunterhalt deckt alle nötigen Kosten für den Lebensbedarf des Kindes, beispielsweise:

  • Nahrung
  • Unterkunft
  • Kleidung
  • Gesundheitsleistungen
  • Erziehung
  • Krippe, Tagesmutter oder ausserschulische Betreuung
  • Freizeit und Hobbies
  • Erlernen eines Berufs
  • Taschengeld

Was ein angemessener Unterhalt für ein Kind ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von seinem Alter.

Wie lange müssen Sie für den Unterhalt Ihrer Kinder aufkommen?

Als Eltern müssen Sie für den Unterhalt Ihres Kindes aufkommen:

  • entweder bis zum 18. Altersjahr, also bis zu seiner Volljährigkeit
  • oder bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung.

Wer muss den Kindesunterhalt bezahlen?

Beide Elternteile beteiligen sich nach eigenen Kräften am gebührenden Unterhalt des Kindes. Das bedeutet, dass diejenige Person, die mehr verdient, auch mehr bezahlt. Häufig verdient die Mutter weniger, da sie ganz oder teilweise für die Kinderbetreuung zuhause bleibt. Diese Betreuungsleistung ist ihr Anteil am Kindesunterhalt.

Hat der Vater das Kind nicht anerkannt, muss die Mutter allein für den Kindesunterhalt aufkommen.

Ist ein Elternteil verstorben, muss der andere allein für den Kindesunterhalt aufkommen.

In Patchworkfamilien hat der Stiefelternteil keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind des Partners oder der Partnerin.

Sie sind geschieden oder getrennt? Wer muss für die Kinder aufkommen?

Wenn die Eltern geschieden oder getrennt sind, leben die Kinder häufig hauptsächlich bei einem Elternteil, oft bei der Mutter. Das ändert nichts: Beide Elternteile sind weiterhin verpflichtet, für den Unterhalt der Kinder aufzukommen.

  • Wenn Sie verheiratet waren und nun getrennt oder geschieden sind, vereinbaren Sie, wer welche Kosten in welcher Höhe übernimmt. Halten Sie dies in einer Vereinbarung fest und unterzeichnen Sie diese beide. Diese Vereinbarung nennt man Unterhaltsvertrag. Wenn Sie sich nicht einigen können, können Sie eine Mediatorin oder einen Mediator um Unterstützung bitten. Anschliessend müssen Sie den Unterhaltsvertrag dem Gericht vorlegen. Die Richterin oder der Richter prüft, ob Sie die Kosten für Ihre Kinder angemessen aufgeteilt haben. Sie oder er entscheidet, ob Ihre Vereinbarung gültig ist, und passt sie bei Bedarf an. Das Urteil ist bei späteren Meinungsverschiedenheiten, aber auch aus steuerlicher Sicht, hilfreich.
  • Wenn Sie NICHT verheiratet waren und sich getrennt haben, muss der Unterhaltsvertrag für Ihr Kind von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnort des Kindes genehmigt werden.

Da jede Situation anders ist, empfiehlt es sich, den Unterhaltsvertrag gemeinsam mit einer Anwältin oder einem Anwalt auszuarbeiten.

Es gibt Vorlagen für Unterhaltsverträge zur Unterstützung der Eltern.
Sie können nebenstehend eine Vorlage herunterladen. Diese Vorlage richtet sich an NICHT verheiratete Eltern. Verheiratete Eltern können sich ebenfalls daran orientieren. Da für sie jedoch andere rechtliche Bestimmungen gelten, können zusätzliche Punkte erforderlich sein.

Eine Trennung ist für Eltern und Kinder schwierig. Sie kann aber so gestaltet werden, dass die Bedürfnisse der Kinder respektiert werden. Unter folgendem Link finden Sie:

Praktische Tipps, um die Kinder zu schützen

Aktualisiert am 18. August 2026

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