Ankündigung der Geburt

Ihr Kind ist geboren? Dann müssen Sie es innerhalb von drei Tagen nach seiner Geburt bei den Behörden anmelden.

Jedes in der Schweiz geborene Kind muss beim Zivilstandsamt seines Geburtsortes gemeldet werden. Im Allgemeinen kümmert sich das Spital, die Geburtsklinik oder das medizinische Personal, das bei einer Hausgeburt zugegen war, um diese Meldung. Als Eltern können Sie diese Meldung selbst machen oder jemanden damit beauftragen, wobei Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen müssen.

Zur Meldung Ihres Kindes müssen Sie beim Zivilstandsamt folgende Dokumente einreichen:

  • Wohnsitzbestätigung der Eltern
  • Ausweise der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes, die vom Spital oder vom Arzt bzw. von der Ärztin ausgestellt wurde

Veröffentlicht am 3. März 2025

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