Il eEs gibt drei Arten von Familienzulagen. Im Wallis gelten folgende Beträge:
- einmalige Geburts- oder Adoptionszulage: Fr. 2’142.- (Fr. 3’213.- bei einer Mehrlingsgeburt)
- monatliche Kinderzulagen: 327.- (435.- ab dem 3. Kind. Bis zum erfüllten 16. Lebensjahr)
- monatliche Ausbildungszulage 477.- (585.- ab dem 3. Kind. Ab Beginn der Ausbildung und bis zum erfüllten 25. Altersjahr)
Für jedes Kind wird nur eine einzige Zulage ausbezahlt.
Wie können die Zulagen bezogen werden?
Die Familienzulagen werden nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sie beantragen!
- Wenn Sie angestellt sind, wird Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin das Nötige in die Wege leiten.
- Wenn Sie selbstständigerwerbend sind, müssen Sie sich an Ihre Ausgleichskasse wenden.
- Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie sich an die AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons wenden.
Auf der Website der Ausgleichskasse des Kantons Wallis finden Sie alle nötigen Informationen, nämlich: Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?Wie können Familienzulagen bezogen werden? Die Ausgleichskasse erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 027 324 91 11 |
Wird für Ihr Kind eine Zulage ausbezahlt?
Sie möchten wissen, ob für Ihr Kind eine Zulage ausbezahlt wird und von welcher Stelle? Dann können Sie das Familienzulagenregister – InfoAfam abfragen. Dort müssen Sie lediglich die AHV-Nummer und das Geburtsdatum des Kindes eingeben. Die AHV-Nummer finden Sie auf der Krankenversicherungskarte des Kindes. Sie beginnt mit 756.
Veröffentlicht am 3. März 2025