- Sie haben sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden? Dann werden Ihre Kinder automatisch diesen gemeinsamen Familiennamen tragen.
- Sie haben beide Ihren eigenen Nachnamen behalten? Dann müssen Sie zum Zeitpunkt der Heirat entscheiden, welchen der beiden Namen Ihre Kinder tragen werden. Alle Ihre gemeinsamen Kinder werden denselben Familiennamen tragen müssen. Nach der Geburt Ihres ersten Kindes haben Sie ein Jahr lang Zeit, um Ihre Entscheidung zu revidieren.
Sie sind nicht verheiratet? In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ihre Kinder werden im Allgemeinen den Nachnamen der Mutter erhalten.
- Sie haben die gemeinsame elterliche Sorge? Dann können Sie entscheiden, dass Ihre Kinder den Nachnamen des Vaters tragen werden.
Bei Fragen zum Familiennamen Ihrer Kinder können Sie sich an das Zivilstandsamt wenden.
Veröffentlicht am 3. März 2025