Unterhaltspflicht

Sie sind Eltern? Dann müssen Sie für das, was für das Leben Ihres Kindes nötig ist, finanziell aufkommen. Bis zu welchem Alter? Wer muss bezahlen – Vater oder Mutter? Und wie geht das, wenn die Eltern geschieden sind?

Was ist der Kindesunterhalt?

Wer Kinder hat, verpflichtet sich für das finanziell aufzukommen, was für die angemessene Entwicklung des Kindes nötig ist. Das nennt sich Kindesunterhalt.Der Kindesunterhalt deckt alle nötigen Kosten für den Lebensbedarf des Kindes, beispielsweise:

  • Nahrung
  • Unterkunft
  • Kleidung
  • Gesundheitsleistungen
  • Erziehung
  • Krippe, Tagesmutter oder ausserschulische Betreuung
  • Freizeit und Hobbies
  • Erlernen eines Berufs
  • Taschengeld

Bis wann müssen Sie für den Unterhalt des Kindes aufkommen?

Als Eltern müssen Sie für den Unterhalt Ihres Kindes aufkommen:

  • entweder bis zum 18. Altersjahr, also bis zu seiner Volljährigkeit
  • oder bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung.

Wer muss den Kindesunterhalt bezahlen?

Beide Elternteile beteiligen sich nach eigenen Kräften am gebührenden Unterhalt des Kindes. Das bedeutet, dass diejenige Person, die mehr verdient, auch mehr bezahlt. Häufig verdient die Mutter weniger, da sie ganz oder teilweise für die Kinderbetreuung zuhause bleibt. Diese Betreuungsleistung ist ihr Anteil am Kindesunterhalt.

Hat der Vater das Kind nicht anerkannt, muss die Mutter allein für den Kindesunterhalt aufkommen.

Ist ein Elternteil verstorben, muss der andere allein für den Kindesunterhalt aufkommen.

In Patchworkfamilien hat der Stiefelternteil keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind des Partners oder der Partnerin.

Wer muss nach einer Scheidung für die Kinder aufkommen?

Bei geschiedenen Eltern lebt das Kind grundsätzlich bei einem Elternteil, häufig bei der Mutter. Das ändert aber nichts an der Sache: Beide Elternteile sind weiterhin verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen.

Wenn Sie geschieden sind, müssen Sie vereinbaren, wer was und wie viel bezahlen muss: Halten Sie das in einem gegenseitig unterzeichneten Vertrag fest. Diesen Vertrag nennt man Unterhaltsvertrag.

Können Sie sich nicht einigen, ziehen Sie am besten einen Anwalt oder eine Anwältin zu Rate.

Der Unterhaltsvertrag ist dem Gericht vorzulegen. Der Richter oder die Richterin wird entscheiden, ob Sie die Kosten für Ihr Kind gerecht aufgeteilt haben. Er oder sie wird beurteilen, ob Ihr Vertrag gültig ist. Wenn Sie nicht verheiratet waren und sich getrennt haben, muss der Unterhaltsvertrag für Ihr Kind von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Wohnorts des Kindes bestätigt werden.

Aktualisiert am 4. April 2025

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